Wie müssen die Mannschaften zur Rückrunde auf- bzw. umgestellt werden?
Die Wettspielordnung gibt unter Punkt D-15 die Antworten (rot markiert habe ich mal das wichtigste):

 

D - Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe

15 Mannschaftsmeldung

Sofern der DTTB oder ein Mitgliedsverband für seinen Mannschaftsspielbetrieb beschlossen hat, dass dieser TTR-bezogen durchgeführt wird, gilt für die Mannschaftsmeldung:

15.1 Spielstärke-Reihenfolge

In der Mannschaftsmeldung eines Vereins sind alle Spieler aller Mannschaften der jeweiligen Altersklasse grundsätzlich entsprechend ihrer Spielstärke-Reihenfolge (Rangfolge vom stärksten Spieler der ersten Mannschaft bis zum schwächsten Spieler der untersten Mannschaft - Ausnahmen: 15.3 und verbandsindividuelle Regelungen für Nachwuchsspieler) aufzuführen. Dabei darf mit geringen Toleranzen von diesem Grundsatz abgewichen werden. Die Toleranzen können mannschaftsintern geringer als mannschaftsübergreifend sein.
Die Spielstärke-Reihenfolge wird mittels der vergleichbaren Quartals-TTR-Werte der jeweiligen Quartals-Tischtennis-Rangliste ermittelt. Für die Mannschaftsmeldung der Vorrunde werden die Q-TTR-Werte vom 11.5. und für die der Rückrunde die Q-TTR-Werte vom 11.12. verwendet. Hat ein Spieler keinen vergleichbaren Q-TTR-Wert, legt die zuständige Stelle die Einstufung nach eigenem Ermessen fest.

15.2 Toleranzen für die Spielstärke-Reihenfolge

Die Toleranzwerte TWA (mannschaftsintern) und TWB (mannschaftsübergreifend), innerhalb derer der Grundsatz der Mannschaftsmeldung nach Spielstärke-Reihenfolge als erfüllt gilt, werden vom DTTB und den Mitgliedsverbänden für ihren Mannschaftsspielbetrieb individuell festgelegt und wie folgt verwendet:

Innerhalb der gesamten Mannschaftsmeldung einer Altersklasse darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als TWB TTR-Punkte kleiner ist. Bei einer größeren Differenz als TWB TTR-Punkte liegt eine Abweichung von der Spielstärke-Reihenfolge vor, die gemäß Ziffer 15.3 zu behandeln ist.

Innerhalb einer Mannschaft darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als TWA TTR-Punkte kleiner ist.

Dabei ist jeweils die Mannschaftszugehörigkeit zu Beginn der Halbserie ausschlaggebend.

(Gilt ab 01.06.2013: Innerhalb der gesamten Mannschaftsmeldung einer Altersklasse darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als 50 TTR-Punkte kleiner ist. Bei einer größeren Differenz als 50 TTR-Punkte liegt eine Abweichung von der Spielstärke-Reihenfolge vor, die gemäß Ziffer 15.3 zu behandeln ist. Innerhalb einer Mannschaft darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als 35 TTR-Punkte kleiner ist.
Dabei ist jeweils die Mannschaftszugehörigkeit zu Beginn der Halbserie ausschlaggebend.)

15.3 Abweichungen von der Spielstärke-Reihenfolge

Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke dürfen Spieler nur
  • zu Beginn der Vorrunde für die gesamte Spielzeit, oder
  • zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben können, wenn sie ansonsten aufgrund von Veränderungen in der Spielstärke oder zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten, oder
  • nach weiteren Regelungen, die der DTTB oder ein Mitgliedsverband in eigener Zuständigkeit erlässt,
auf Wunsch des Vereins in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet werden.

Diese Spieler erhalten von der zuständigen Stelle einen Sperrvermerk und verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in einer oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Ein Aufrücken solcher Spieler während einer Halbserie oder zum Beginn der Rückrunde ist nicht erlaubt. Die Erteilung des Sperrvermerks wird von der zuständigen Stelle durch entsprechende Kennzeichnung des Spielers in der Mannschaftsmeldung der offiziellen Online-Plattform dokumentiert.

Die Dauer des Sperrvermerks reicht bis zum Ende der Spielzeit, sofern der DTTB oder ein Mitgliedsverband für seinen Mannschaftsspielbetrieb keine anderslautenden Regelungen beschlossen hat.

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